Förderung Fenster: Modernisierung & Sanierung
Neue Fenster oder der Fensteraustausch sind aktuell ein wichtiges Thema für Sie? Dann sollten Sie die existierenden Förderungen nicht außer Acht lassen. Der Staat fördert die Investition ins Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus zum Beispiel in Hinblick auf nachhaltige Fenster bzw. energieeffiziente Fenster (wie die REHAU Fenstersysteme GENEO und SYNEGO. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie die Investitionskosten durch die kluge Nutzung von Förderprogrammen reduzieren können und was es dabei zu berücksichtigen gilt.
Wer energiesparende Fenster einbauen lassen möchte, kann von staatlicher Förderung profitieren. In Deutschland sind dafür vor allem die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.
Es gibt verschiedene Förderprogramme, die je nach Vorhaben genutzt werden können. Während die BAFA vor allem den Austausch einzelner Fenster als Sanierungsmaßnahme unterstützt, bietet die KfW zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für umfassendere Modernisierungen. Voraussetzung für eine Förderung ist meist die Einhaltung bestimmter energetischer Standards sowie die Beratung durch eine Fachperson. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt wird.
Die verfügbaren Förderprogramme sind in zwei Arten zu unterscheiden: Entweder erhalten Sie eine Förderung oder einen Zuschuss. Davon hängt ab, ob Sie das Geld später zurückzahlen müssen. Denn die Förderungen gewährt Ihnen der Staat in Form eines zinsgünstigen Kredits. Diesen zahlen Sie wie einen normalen Ratenkredit zurück.
Anders sieht es bei den Zuschüssen aus. Diese einmaligen Zahlungen reduzieren Ihre Investitionskosten und sind nicht rückzahlfähig. Sie können diese behandeln wie eine Kürzung des Anschaffungspreises. Zuschüsse sind damit besonders attraktiv, wenn Sie zum Beispiel große Fenster kaufen und die finanzielle Belastung angenehmer gestalten möchten.
Gerade für die thermische Sanierung erhalten Sie häufig Zuschüsse. Denn Innovationen im Bereich des Klimaschutzes sind aus Sicht des Staates besonders förderungswürdig. Bei den Darlehen wiederum gilt es zu beachten, dass die Rückzahlung in der Regel nicht sofort erfolgt. Stattdessen ist eine tilgungsfreie Anlaufzeit vorgesehen.
Wenn Sie von den Fördermöglichkeiten profitieren möchten, müssen Sie auch die Voraussetzungen erfüllen. Die hängen davon ab, was Sie fördern lassen möchten. Denken Sie daran, dass die Förderung immer zweckgebunden erfolgt. Die KfW und das BAFA machen also Vorgaben, wofür Sie das Geld verwenden können.
Sind Sie zum Beispiel an einbruchsicheren Fenstern interessiert, erfolgt die Investition in Elemente, die Ihr Haus schützen. Das können moderne Fenster mit einbruchhemmender Verglasung und Beschlagstechnik sein, die den Zugang versperren.
Möchten Sie in ein Wärmeschutzfenster investieren und ist das Ziel der Modernisierung der Klimaschutz, spielt der U-Wert eine wichtige Rolle. Für die Sanierung müssen alle Bauelemente einem vorgegebenen U-Wert entsprechen und das gilt auch für die Fenster. Niedrige Werte zeigen einen geringen Energieverlust an. Seit 1. November 2020 regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Bundesrepublik Deutschland die energetischen Anforderungen an Gebäude, demnach dürfen neu eingebaute Fenster den Maximalwert von 1,3 W/(m²K) nicht mehr überschreiten. Moderne Fenster und Energiesparfenster dieser Art mit wärmedämmenden Fensterrahmen helfen bei der Reduzierung der Heizkosten.
Sie haben Ihre Passivhausfenster, Schallschutzfenster oder Lärmschutzfenster bereits verbaut und möchten sich die Förderungsmöglichkeiten nachträglich sichern? Das ist tatsächlich grundsätzlich nicht möglich. Im Gegenteil müssen Sie unbedingt darauf achten, alle Förderungen noch vor Beginn der Arbeiten zu beantragen. Bereits der Abschluss von Leistungs- oder Lieferverträgen gilt als Beginn der Maßnahme. Das bedeutet für Sie, dass die Förderung und deren Beantragung immer der erste Schritt sein sollte, wenn Sie eine Fenstersanierung oder Erneuerung planen.
Viele Eigentümer von Häusern nehmen gerne Eigenleistungen vor, um die Kosten für Sanierungsmaßnahmen zu senken. Sie streichen die Wände selbst oder kümmern sich um die Verlegung von Dämmmaterial. Doch wie sieht es beim Fenstertausch mit der Förderungsfähigkeit von Eigenleistungen aus?
Grundsätzlich sieht die KfW keine Förderung von Eigenleistungen mehr vor. Früher bestanden teilweise noch Möglichkeiten in Hinblick auf die Materialkosten, die ebenfalls förderfähig waren. Das hat sich jedoch geändert. Ein Problem sehen die Förderer in diesem Zusammenhang, was die Einhaltung von Qualitätsstandards anbelangt. So ist es möglich, dass Sie Arbeiten in einer unzureichenden Qualität vornehmen und damit den Effizienzhaus-Standard verfehlen. Um hier Fehlentwicklungen vorzubeugen, fällt die Förderfähigkeit gänzlich weg. Wenn diese doch möglich sein sollte, wäre eine Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten notwendig, der zum Beispiel den sachgemäßen Einbau der Fenster feststellen könnte.
Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung bei den zuständigen Stellen über die aktuellen Förderbedingungen. Alle Angaben auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und erfolgen ohne Gewähr.